Diese eintägige Kulturtour führt Sie zu zwei ikonischen Stätten in der Provinz Henan. Beginnen Sie bei den Longmen Grottoes, einem UNESCO-Weltkulturerbe, das für seine komplizierten buddhistischen Felsschnitzereien aus den nördlichen Wei- und Tang-Dynastien bekannt ist. Dann gehen Sie zum weltberühmten Shaolin Tempel, der Wiege des Zen Buddhismus und Shaolin Kung Fu. Erleben Sie Chinas tiefes spirituelles und kriegerisches Erbe, mit einer optionalen Kung Fu Lektion unter der Leitung von Kriegern Mönche. Die Tour endet mit einem bequemen Transfer zum Bahnhof oder Flughafen.
Longmen Grottos-Shaolin Tempel
4+ Sterne Hotel
Nach dem Frühstück am Morgen gehen Sie zum Longmen Grottos Landschaftsfläche. Weithin als die herausragendste unter den vier großen Grotten Chinas anerkannt, die Longmen Grottos die größte und feinste Sammlung chinesischer Kunst aus der späten nördlichen Wei bis zur Tang Dynastie (316–907 n. Chr.). Neben den Mogao Höhlen in Dunhuang und den Yungang-Grotten in Datong, Langsame gilt als einer der drei größten Grotte-Komplexe in China.
Nach dem Besuch reisen Sie zum berühmten Shaolin Tempel in Dengfeng Stadt am Nachmittag. Bekannt als Geburtsort des chinesischen Zen Buddhismus und Shaolin Kung Fu, der Tempel wird oft als "der Nummer ein Tempel unter dem Himmel."Der indische Mönch Bodhidharma hier seit neun Jahren meditiert, die Grundlage für den chinesischen Zen-Buddhismus gelegt und Shaolin Tempel in sein Ahnenhaus. Hier können Sie auch an einer bezahlten kung fu Lektion mit real teilnehmen Shaolin Krieger Mönche.
Nach der Tour werden Sie nach Ihrem Fahrplan in den Bahnhof oder den Flughafen gebracht und Ihre angenehme Reise abgeschlossen.
Empfohlene Aktivitäten:
Machen Sie einen geführten Spaziergang durch die Haupthöhlen von Longmen Grottos ikonische Buddha-Statuen und Inschriften zu entdecken.
Besuchen Sie die Shaolin Temple Pagoda Forest, ein ruhiger Friedhof von Steinstupas gewidmet hochrangigen Mönchen.
Ein Leben lang Shaolin Kung Fu Performance die Disziplin, Stärke und Agilität der Krieger Mönche zu bezeugen.

